Antrag auf Übergangsgeld
Welche finanziellen Leistungen Sie während einer medizinischen Rehabilitation erhalten, hängt davon ab, welche Leistungen Sie vor Reha-Antritt erhalten und wer der Kostenträger des Ihres Reha-Verfahrens ist.
Sie sollten in jedem Falle einen Antrag auf Übergangsgeld stellen, wenn folgende Punkte gleichzeitig zutreffen:
- Kostenträger der Reha ist die Deutsche Rentenversicherung und
- Bei Reha-Antritt trifft auf mich zu:
Ich bin ... | |
arbeitsfähig |
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arbeitsunfähig |
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arbeitslos |
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Beziehen Sie derzeit Arbeitslosengeld II, so werden Sie diese Leistung auch während der medzinischen Reha erhalten.
Ist der Kostenträger Ihrer Reha Ihre Krankenkasse, so erhalten Sie während der Reha Krankengeld, wenn Ihre Entgeltfortzahlung bereits geendet hat.
Trifft etwas anderes auf Sie zu oder haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Übergangsgeld, wenden Sie sich bitte während Ihres Aufenthalts an unsere Sozialberatung.
Für den Antrag auf Übergangsgeld erhalten Sie in der Regel die notwendigen Formulare von der Deutschen Rentenversicherung zusammen mit Ihren Reha-Unterlagen. Sie können die Formulare jedoch auch selbst über die folgenden Links auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung herunterladen:
Allgemeine Informationen:
G0510: Wichtige Informationen zum Übergangsgeld - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Formulare, die von Ihnen selbst auszufüllen sind:
G0512: Erklärung der Versicherten / des Versicherten - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Formulare, die vom Arbeitgeber auszufüllen sind und Informationen (bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder bei privat Versicherten im Krankengeldbezug)
G0513: Hinweise für den Arbeitgeber
G0514: Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung für den Arbeitgeber
G0515: Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld
Formulare, die von der Krankenkasse auszufüllen sind
G0518: Bescheinigung der Krankenkasse - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation